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Wofür Sie sie brauchen

NIE für den Immobilienkauf in Spanien: wann beantragen

Die NIE ist nicht eine Besorgung unter vielen: Sie ist die, die den Notartermin verschieben kann. Wann man sie im Zeitplan beantragt und womit man den Grund belegt.

Von José Luis Gálvez JiménezFachlich geprüft von Conrad Sánchez Ros, Graduado Social, Kammermitglied Nr. 13303 Min. Lesezeit

Für den Immobilienkauf in Spanien brauchen Sie die NIE vor der Beurkundung: Das Notariat verlangt sie zur Identifizierung der Beteiligten, und ohne sie können Sie weder die Kaufsteuer zahlen noch die Urkunde eintragen lassen. Beantragen Sie sie, sobald der Kauf ernst wird, nicht erst mit feststehendem Notartermin.

Beim Immobilienkauf in Spanien taucht die NIE spät im Gespräch und früh im Kalender auf. Käufer erfahren davon, wenn das Notariat die Daten der Beteiligten verlangt oder die Bank die Hypothekenakte anlegt, und da steht der Termin für die Beurkundung längst. Weil die NIE an einem Termin hängt, den Sie nicht steuern, lohnt der umgekehrte Weg: beantragen, sobald der Kauf ernst wird.

Warum es ohne NIE nicht geht

  • Die Kaufurkunde weist die Beteiligten mit Ausweis und NIE aus. Ohne sie kann das Notariat nicht beurkunden.
  • Das Grundbuch braucht die Nummer für die Eintragung auf Ihren Namen.
  • Die Steuern des Vorgangs (Grunderwerbsteuer beim Wiederverkauf, Mehrwertsteuer und Stempelsteuer beim Neubau) werden gegen eine Steuerkennung abgerechnet, die für Ausländer die NIE ist.
  • Die Hypothek, falls vorhanden, setzt die NIE vor der Unterschrift voraus; ohne sie legt die Bank keine Akte an.
  • Versorgungsverträge und Grundsteuer danach hängen ebenfalls an dieser Nummer.

Wann Sie sie beantragen sollten

Der natürliche Zeitpunkt ist unmittelbar nach dem Reservierungsvertrag (contrato de arras). Er ist zugleich das Dokument, das den Grund im EX-15 am besten belegt. Wer wartet, bis die Bank danach fragt, sucht in derselben Woche einen Termin, in der beurkundet werden soll.

Welches Dokument den Grund belegt

Im Feld für den Antragsgrund des EX-15 ist ein wirtschaftliches Interesse nachzuweisen. Für einen Kauf taugen unter anderem:

  • Unterschriebener Reservierungs- oder Optionsvertrag.
  • Schriftlich angenommenes Kaufangebot.
  • Grundbuchauszug zusammen mit Unterlagen zum Vorgang.
  • Verbindliches Hypothekenangebot der Bank.

Eine bloße Absicht genügt nicht: „Ich will ein Haus an der Küste kaufen“ ohne Beleg ist der am häufigsten zurückgewiesene Grund überhaupt. Das Formular im Detail in Formular EX-15 und Gebühr 790 012.

Wenn Sie zu zweit kaufen

Jeder Käufer braucht eine eigene NIE. Ein Ehepaar, das gemeinsam kauft, bedeutet zwei Akten, zwei Formulare, zwei Gebühren und zwei Termine. Eine „Familien-NIE“ gibt es nicht, und die Nummer des einen deckt den anderen in der Urkunde nicht ab.

Kaufen, ohne vorher zu reisen

Beim Kauf aus dem Ausland ist das der Normalfall, und es gibt zwei Wege: den Antrag beim spanischen Konsulat Ihres Wohnsitzlandes oder eine notarielle Vollmacht für eine Person in Spanien. Wir vergleichen beide in NIE-Nummer von Deutschland aus beantragen.

Ein Hinweis, der Überraschungen im Notariat erspart: Die Nummer verfällt nicht, auf der Papierbescheinigung steht aber meist eine Gültigkeit von drei Monaten, und manche Notariate verlangen ein aktuelles Exemplar. Ist Ihres alt, beantragen Sie dieselbe Nummer erneut.

Häufige Fragen

Verhandeln und einen Reservierungsvertrag unterschreiben ja, beurkunden nein. Die Kaufurkunde weist die Käufer mit NIE aus; ohne sie wird die Immobilie nicht eingetragen und die Steuern lassen sich nicht abführen.

Sobald ein Reservierungsvertrag unterschrieben oder ein Angebot angenommen ist. Den Takt gibt der Behördentermin vor, der in überlasteten Provinzen mehrere Wochen dauern kann. Je früher die Suche beginnt, desto besser.

Ja, wenn beide als Käufer auftreten. Jede Person, die die Urkunde unterschreibt, braucht eine eigene Nummer mit eigener Akte und eigenem Termin.

Nein. Die NIE identifiziert Sie nur. Die steuerliche Ansässigkeit hängt davon ab, ob Sie mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringen oder dort Ihren wirtschaftlichen Lebensmittelpunkt haben, nicht vom Besitz einer spanischen Nummer.

Dieser Ratgeber ist allgemeine Information zum Verfahren, auf dem Stand des angegebenen Datums. Gebühren und die Praxis der einzelnen Ausländerbehörden ändern sich; bei einer Frage zu Ihrem Fall schreiben Sie uns an info@niexpress.es, und wenn wir es übernehmen sollen, legen Sie hier Ihre Akte an.

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