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NIE-Nummer von Deutschland aus beantragen: Konsulat, Vollmacht und was online geht

Man muss nicht in Spanien sein, um eine NIE zu haben, erscheinen muss aber jemand. Die Konsulate in Deutschland, die Vollmacht und was sich online erledigen lässt.

Von José Luis Gálvez JiménezFachlich geprüft von Conrad Sánchez Ros, Graduado Social, Kammermitglied Nr. 13305 Min. Lesezeit

Ja, die NIE-Nummer lässt sich von Deutschland aus beantragen: bei der Konsularabteilung der spanischen Botschaft in Berlin oder bei einem der Generalkonsulate in Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München und Stuttgart, je nach Wohnort. Komplett online geht es nicht.

Eine NIE lässt sich haben, ohne je in Spanien gewesen zu sein. Was es nicht gibt, ist ein rein digitales Verfahren: Eingereicht wird immer persönlich. Die Frage ist also nicht, ob sich das vermeiden lässt, sondern wer erscheint: Sie an einem Konsulat oder jemand in Spanien in Ihrem Namen.

Was online geht und was nicht

Komplett online beantragen lässt sich die NIE nicht. Ein guter Teil der Vorbereitung geht aber von zu Hause aus:

  • Das Formular EX-15 ausfüllen. Es ist ein bearbeitbares PDF, das Sie herunterladen, am Computer ausfüllen und ausdrucken.
  • Die Gebühr 790 012 erzeugen. Das Formular wird auf der Website der Nationalpolizei erstellt; bezahlt wird bei einer spanischen Bank, mit spanischem Konto auch online.
  • Den Termin buchen. In Spanien über das Online-Terminsystem der Verwaltung, am Konsulat über dessen eigenes System.
  • Die Unterlagen zusammenstellen, vor allem den Nachweis des Grundes: Kaufvertrag, Arbeitsangebot oder Erbschaftsunterlagen.

Nicht online geht die Einreichung: Sie oder eine bevollmächtigte Person müssen persönlich erscheinen, am Konsulat oder bei der Behörde in Spanien. Online geht also die Vorbereitung, die Einreichung ist immer persönlich.

Formular EX-15 herunterladen

Das amtliche Formular EX-15 gibt es nur auf Spanisch, als bearbeitbares PDF, auf der Formularseite des spanischen Migrationsministeriums. Laden Sie immer die aktuelle Fassung dort herunter: Seit Mai 2025 gilt ein neues Muster. Wie man es Feld für Feld ausfüllt, steht in Formular EX-15 und Gebühr 790 012.

Weg 1: das spanische Konsulat in Ihrem Land

Die Konsulate bearbeiten NIE-Anträge von Personen, die in ihrem Amtsbezirk wohnen. Der natürliche Weg, wenn Sie im Ausland leben, niemanden in Spanien haben und noch kein Reisedatum feststeht.

  • Sie buchen einen Konsulatstermin mit eigenem System und eigenen Fristen, unabhängig vom Terminsystem in Spanien.
  • Sie reichen das EX-15, Reisepass oder Personalausweis und den Nachweis des wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Grundes ein.
  • Das Konsulat leitet den Antrag an die Generaldirektion der Polizei weiter und teilt Ihnen die Nummer nach der Entscheidung mit.
  • Gebührenzahlung und Unterlagen unterscheiden sich je nach Konsulat: Lesen Sie vorher die Seite des für Sie zuständigen.

In Deutschland sind das die Konsularabteilung der Botschaft in Berlin und die Generalkonsulate in Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München und Stuttgart. Welche Vertretung für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort ab; die Übersicht der spanischen Botschaft nennt die Bezirke. In Österreich und der Schweiz gilt dasselbe mit den dortigen Vertretungen.

Weg 2: eine bevollmächtigte Person

Der zweite Weg: Jemand reicht den Antrag für Sie bei einer Ausländerbehörde in Spanien ein. Dafür braucht es eine notarielle Vollmacht, die ausdrücklich zur Beantragung der NIE in Ihrem Namen ermächtigt. Beim Immobilienkauf mit festem Beurkundungstermin ist das die übliche Lösung.

Die Vollmacht lässt sich auf zwei Arten erteilen: vor dem spanischen Konsulat Ihres Landes, dann gilt sie in Spanien unmittelbar, oder vor einem Notar vor Ort; dann braucht sie die Haager Apostille und eine beeidigte Übersetzung ins Spanische.

KonsulatBevollmächtigte Person
Wo eingereicht wirdIn Ihrem WohnsitzlandBei einer Ausländerbehörde in Spanien
Müssen Sie reisenNeinNein
Vorgelagerter SchrittKonsulatsterminVollmacht erteilen
DauerWas das Konsulat brauchtWas der Behördentermin braucht
Am besten fürWer keine Kontakte in Spanien hatWer Anwalt oder Gestor hat und einen Termin einhalten muss

Wenn Sie ohnehin reisen

Wenn Sie ohnehin nach Spanien kommen, ist die dritte Möglichkeit die einfachste: die Akte aus der Ferne vorbereiten und während der Reise selbst einreichen. Dann muss der Termin zu Ihren Daten passen, und genau das ist der schwierige Teil, denn Termine sucht man sich nicht aus, man nimmt sie, wenn sie frei werden. Wie das System funktioniert, steht in Termin für die NIE.

Was nicht funktioniert

  • „Online“ beantragen, ohne dass jemand erscheint. Gibt es nicht: Jemand muss physisch dort sein.
  • Unterlagen per Post an eine Ausländerbehörde schicken.
  • Eine allgemeine Vollmacht. Sie muss ausdrücklich zur Einreichung des NIE-Antrags ermächtigen.
  • Eine ausländische Vollmacht ohne Apostille und Übersetzung. Sie wird am Schalter abgelehnt.

Häufige Fragen

Ja, auf zwei Wegen: über das spanische Konsulat Ihres Wohnsitzlandes oder über eine bevollmächtigte Person in Spanien. Ein Verfahren, bei dem niemand erscheint, gibt es nicht.

Das hängt vom Konsulat ab: Jedes hat ein eigenes Terminsystem und eigene Bearbeitungszeiten, unabhängig vom Kalender der Behörden in Spanien. Prüfen Sie die Seite des für Sie zuständigen Konsulats.

Sie muss die benannte Person ausdrücklich ermächtigen, die NIE in Ihrem Namen zu beantragen und entgegenzunehmen. Eine allgemeine Vollmacht für „Verwaltungshandlungen“ kann zu wenig sein: nennen Sie das Verfahren beim Namen.

Ja, und bei laufendem Immobilienkauf ist das die Regel. Nötig sind die Vollmacht, der eigene Ausweis und die vollständige Akte.

Wer hier leben wird, erledigt das Verfahren in Spanien. Als Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz beantragen Sie dann die Anmeldebescheinigung (EX-18), die Ihnen die NIE gleich mit zuteilt; die NIE vorher brauchen Sie nur, wenn sie für einen Vertrag oder einen Immobilienkauf verlangt wird. In jedem Fall ist es effizient, die Akte vor der Reise vorzubereiten und den Termin bereits stehen zu haben.

Ja, über die Konsularabteilung der spanischen Botschaft in Berlin oder eines der Generalkonsulate in Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München und Stuttgart, je nach Wohnort. Alternativ reicht eine bevollmächtigte Person den Antrag in Spanien ein.

Nicht vollständig. Formular EX-15, Gebühr 790 012 und Termin lassen sich online vorbereiten, die Einreichung ist aber immer persönlich: durch Sie selbst oder eine bevollmächtigte Person.

Auf der Formularseite des spanischen Migrationsministeriums, als bearbeitbares PDF auf Spanisch. Nehmen Sie immer die Fassung von dort: Seit Mai 2025 gilt ein neues Muster.

Dieser Ratgeber ist allgemeine Information zum Verfahren, auf dem Stand des angegebenen Datums. Gebühren und die Praxis der einzelnen Ausländerbehörden ändern sich; bei einer Frage zu Ihrem Fall schreiben Sie uns an info@niexpress.es, und wenn wir es übernehmen sollen, legen Sie hier Ihre Akte an.

Sie kommen ohnehin nach Spanien?

Planen Sie die Reise mit einem Termin, der schon steht. Wir legen die Akte mit den Angaben aus dem Formular an, suchen den Termin in der Provinz Ihrer Wahl und bestätigen ihn per E-Mail. Sie kommen nur einmal, zum Termin. 150 €, zu zahlen, sobald der Termin feststeht.