NIE-Nummer in Spanien beantragen: der vollständige Ratgeber
Was die NIE ist, wer sie braucht und wie der Antrag von Anfang bis Ende läuft: die vier Schritte, die genauen Unterlagen und die Stelle, an der fast alle hängen bleiben.
Um die NIE-Nummer in Spanien zu bekommen, sind vier Schritte nötig, in dieser Reihenfolge: das Formular EX-15 ausfüllen, die Gebühr 790 012 bei einer spanischen Bank zahlen, einen Termin bei der Nationalpolizei buchen und persönlich mit dem Nachweis des Antragsgrunds erscheinen. Je nach Amt erhalten Sie die Bescheinigung mit der Nummer direkt im Termin oder wenige Tage später.
Die NIE ist das erste Stück jedes Behördenlebens in Spanien. Ohne sie unterschreiben Sie keinen Arbeitsvertrag, kaufen keine Immobilie, eröffnen kein ordentliches Bankkonto und zahlen keine Steuer. Die gute Nachricht: Das Verfahren selbst ist kurz. Die schlechte: Es verteilt sich auf drei verschiedene Webseiten, ein Formular, eine Gebühr, die am Bankschalter zu zahlen ist, und einen Termin, der wenige Minuten nach der Freigabe wieder weg ist.
Dieser Ratgeber geht das Ganze in der Reihenfolge durch, in der man es tatsächlich erledigen muss. Er ist für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger geschrieben, also für die Menschen, die wir bei NIExpress begleiten. Das meiste gilt aber für alle.
Was die NIE genau ist
Die Número de Identidad de Extranjero ist Ihre persönliche Kennnummer gegenüber der spanischen Verwaltung. Sie wird von der Nationalpolizei vergeben, ist einmalig, ändert sich nie und bleibt lebenslang: Wenn Sie Spanien verlassen und zwanzig Jahre später zurückkommen, ist es dieselbe Nummer.
Genau dieser letzte Punkt sorgt für die meiste Verwirrung. Die NIE ist eine Nummer, keine Erlaubnis: Sie berechtigt weder zum Wohnen noch zum Arbeiten, sie identifiziert Sie nur. Wer länger als drei Monate bleibt, braucht stattdessen die Anmeldebescheinigung für EU-Bürger, ein eigenes Dokument, das die NIE gleich mit zuteilt: mehr in Die grüne NIE. Den Unterschied aller Dokumente erklären wir in NIE, TIE und Anmeldebescheinigung: Was Sie brauchen.
Wer eine NIE braucht
Alle Ausländer mit Interessen in Spanien. In der Praxis:
- Sie werden arbeiten, angestellt oder als Selbstständige.
- Sie kaufen oder verkaufen eine Immobilie oder unterschreiben eine Hypothek.
- Sie eröffnen ein Bankkonto, das mehr kann als ein eingeschränktes Nichtansässigen-Konto.
- Sie gründen eine Gesellschaft oder werden als Geschäftsführer eingetragen.
- Sie erben Vermögen in Spanien.
- Sie müssen eine spanische Steuer zahlen, auch vom Ausland aus.
- Sie melden ein Auto an, schließen Versorgungsverträge ab oder machen den Führerschein.
Die geplante Aufenthaltsdauer spielt keine Rolle. Ein Investor, der Spanien nie betritt, braucht die NIE genauso wie jemand, der für immer umzieht.
Die vier Schritte
1. Das Formular EX-15 vorbereiten
Das EX-15 ist der Antrag auf Zuteilung der NIE. Es hat zwei Seiten, und das Feld, das am häufigsten Probleme macht, ist der Antragsgrund. „Arbeit“ oder „Hauskauf“ hinzuschreiben reicht nicht; Sie müssen den wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Grund benennen und den Beleg dafür mitbringen. Feld für Feld erklärt in Formular EX-15 und Gebühr 790 012.
2. Die Gebühr 790, Code 012 zahlen
Sie laden das Formular im elektronischen Portal der Nationalpolizei herunter, füllen es am Bildschirm aus, drucken es und zahlen bei einer spanischen Bank. Für die NIE sind es 9,84 € im Jahr 2026; dasselbe Formular dient auch für andere Verfahren mit anderen Beträgen. Vorgelegt wird am Termin der von der Bank abgestempelte Beleg: ohne Stempel keine Bearbeitung.
3. Den Termin bekommen
Hier hakt das Verfahren. Termine werden über das Portal administracionespublicas.gob.es unter „Policía-Asignación de NIE“ gebucht, und in den gefragtesten Provinzen (Madrid, Barcelona, Valencia, Alicante, Málaga) sind sie Minuten nach der Freigabe vergeben. Es gibt Muster, die helfen; wir haben sie in Termin für die NIE: so bekommen Sie einen gesammelt.
4. Zum Termin gehen
Persönlich, und die Anwesenheit ist Pflicht: Entweder Sie gehen selbst, oder jemand geht mit einer notariellen Vollmacht, die ausdrücklich zur Einreichung des Antrags ermächtigt. Stimmt alles, wird die Bescheinigung mit Ihrer Nummer direkt am Termin oder je nach Behörde binnen weniger Tage ausgehändigt.
Diese Unterlagen müssen mit
- EX-15, ausgefüllt und unterschrieben, Original und eine Kopie.
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis, Original und Kopie der Datenseite. EU-Bürger können den Personalausweis verwenden. Für unseren Service brauchen Sie allerdings den Reisepass.
- Gebühr 790 012, bezahlt und von der Bank abgestempelt.
- Nachweis des Grundes: Arbeitsvertrag oder Zusage, Reservierungsvertrag, Hypothekenangebot, Kaufurkunde, Firmenunterlagen, passend zum angekreuzten Feld.
- Bei Vertretung: notarielle Vollmacht und der Ausweis der vertretenden Person, Original und Kopie.
Bringen Sie von allem Original und Kopie mit. Die Behörde behält die Kopie und gibt das Original zurück; kopiert wird dort nichts.
Wie lange es wirklich dauert
| Phase | Dauer |
|---|---|
| EX-15 vorbereiten und Gebühr zahlen | Ein Nachmittag, wenn nichts schiefgeht |
| Termin bekommen | Tage bis mehrere Wochen, je nach Provinz |
| Warten auf den Termintag | Je nachdem, welchen Platz Sie ergattert haben |
| Termin und Ausstellung | 15 bis 20 Minuten; Bescheinigung im Termin oder in wenigen Tagen |
Der wirkliche Preis des Verfahrens ist Zeit, und die steckt vollständig im Termin: alles andere ist an einem Nachmittag erledigt. Wovon die Wartezeit abhängt, steht in NIE-Nummer: Kosten und Dauer.
Die fünf Fehler, die eine zweite Fahrt kosten
- Unbelegter Grund. Im EX-15 steht etwas, das die mitgebrachte Unterlage nicht hergibt.
- Gebühr ohne Stempel. Per Banking-App bezahlt, aber ohne gedruckten, validierten Beleg.
- Name weicht vom Pass ab. Ein Nachname zu viel oder ein Akzent zu wenig, und die Akte passt nicht zusammen.
- Falsche Terminart. „Asignación de NIE“ und „Certificado de registro de ciudadano de la UE“ sind verschiedene Termine und nicht austauschbar.
- Keine Kopien. Nur mit Originalen zu erscheinen bedeutet sicher einen zweiten Besuch.
Was nach der NIE kommt, oder stattdessen
Wer aus der EU, dem EWR oder der Schweiz kommt und länger als drei Monate bleibt, muss sich im Zentralen Ausländerregister anmelden und erhält die Anmeldebescheinigung, das grüne Papier (EX-18), mit eigener Gebühr und eigenem Termin. Diese Bescheinigung enthält bereits Ihre NIE. Wenn Sie hierherziehen und die Nummer nicht vorher für einen Vertrag oder einen Immobilienkauf brauchen, können Sie also direkt das EX-18 beantragen und das EX-15 überspringen. War die NIE nur für einen einmaligen Vorgang gedacht, etwa einen Kauf oder eine Erbschaft, genügt die Zuteilungsbescheinigung.
Und passen Sie hier auf, das überrascht fast alle: Die Nummer verfällt nie, auf der Papierbescheinigung steht aber meist eine Gültigkeit von drei Monaten. Viele Notariate und Banken nehmen sie trotzdem an, manche bestehen auf einem frischen Exemplar. Wird Ihre wegen des Datums abgelehnt, atmen Sie durch: Sie brauchen keine neue NIE, sondern nur eine neue Bescheinigung über dieselbe Nummer.
Wenn Sie das lieber uns überlassen: Unser Residencia-Service übernimmt das ganze Verfahren online, und Sie verfolgen es auf Ihrer eigenen Seite.
Häufige Fragen
Dieser Ratgeber ist allgemeine Information zum Verfahren, auf dem Stand des angegebenen Datums. Gebühren und die Praxis der einzelnen Ausländerbehörden ändern sich; bei einer Frage zu Ihrem Fall schreiben Sie uns an info@niexpress.es, und wenn wir es übernehmen sollen, legen Sie hier Ihre Akte an.